Auf den Straßen gibt es häufig Situationen, in denen die Sicht selbst für Fahrer mit perfekter Sehkraft eingeschränkt wird. Ein Sehtest ist eine obligatorische Bedingung, ohne die ein Führerschein nicht erworben werden kann.
Nach Angaben des Technischen Überwachungsvereins Tüv Nord können Menschen mit Sehbehinderungen einen Führerschein erwerben, wenn sie mindestens 70 % des Gesamtbildes sehen. Der zukünftige Fahrer kann eine Brille oder Kontaktlinsen verwenden, um diesen Zahlenwert zu erreichen.
Wenn die Sehkraft schlechter ist als angegeben, wird ein Gutachten eines Augenarztes über die Zulassung der Person zum Führen des Fahrzeugs und die Abwesenheit einer Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer eingeholt.
Grundsätzlich ist es möglich, auch mit einem passenden Auge einen Führerschein zu erhalten, falls der Augenarzt dies in seinem Gutachten bestätigt.
Wenn die Sehkraft (beide Augen) jedoch weniger als 50% beträgt, sollte der Führerschein verweigert werden.
Quelle: germania.com
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