Der Strompreis steigt: Experten raten die Zähler zu fotografieren

Einige Versorger sehen in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, dass Änderungen bei der Umsatzsteuer ohne Ankündigung an die Kunden weitergereicht werden.

Unerheblich ist dann, dass in den Bezugszeitraum auch Monate mit einem höheren Umsatzsteuersatz fallen. Weil die Einzelheiten dazu derzeit noch unklar sind, empfiehlt die Verbraucherzentrale auch hier, Strom- und Gaszähler abzulesen und zu Beweiszwecken ein Foto zu machen.

Nicht nur Discounter, Supermärkte und Elektroläden müssen heute die Mehrwertsteuer für ihre Angebote senken. Auch die Energieversorger müssen für die Zeit von Juli bis Dezember 2020 die Mehrwertsteuersenkung an ihre Kunden weitergeben. Diese fällt dann von 19 auf 16 Prozent.

Die Strom- und Gasversorger müssen die Mehrwertsteuersenkung nicht sofort in den monatlichen Abschlagszahlungen berücksichtigen, allerdings in der Jahresabrechnung.

der Kunde ein Sonderkündigungsrecht hat und zu einem günstigeren Versorger wechseln kann, so die Verbraucherschützer.

Eine einfache E-Mail an den Versorger mit dem aktuellen Zählerstand genügt. Zu Beweiszwecken sollte man am besten ein Foto von dem Zählerstand machen und mitschicken. In der Bilddatei wird das Aufnahmedatum gespeichert. Liegen keine Werte vor, wird der Verbrauch geschätzt, so die Verbraucherzentrale.

Quelle: ntv.com

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