Familien mit geringem Einkommen in Deutschland können zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag erhalten.
Das zusätzliche Geld für Kinder verhindert, dass Eltern nur deshalb Leistungen beantragen müssen, weil es nicht genug Geld für das Kind gibt.
Voraussetzungen für den Erhalt von Hilfe für Kinder:
1. Das Kind ist nicht älter als 25 Jahre, nicht verheiratet.
2. Lebt mit seinen Eltern im selben Haus.
3. Die Eltern erhalten vom Staat ein Kindergeld oder eine alternative Unterstützung.
4. Das Gehalt der Mutter und des Vaters beträgt mindestens 900 € vor Steuern. Ein alleinerziehender Elternteil muss mehr als 600 € verdienen.
5. Das gesamte Familieneinkommen überschreitet die Grenze nicht, die in jedem Einzelfall nach einem komplexen System berechnet wird.
Höhe und Auszahlung des Kinderzuschlags
Der Kinderzuschlag wird für jedes Kind einzeln berechnet. Sie erhalten monatlich höchstens 185 Euro pro Kind. Bei mehreren Kindern wird ein Gesamtbetrag ausgezahlt.
Er wird in der Regel an die Person überwiesen, die auch das Kindergeld erhält.
Kindergeld und Kinderzuschlag werden am selben Tag ausgezahlt.
Den Kinderzuschlag können Sie bei Ihrer Familienkasse beantragen. Antrag für den Kinderzuschlag können Sie ruckzuck online ausfüllen und abschicken.
Was ist der Bedarf der Familie?
Der gesamte Bedarf der Familie setzt sich zusammen aus den Regelbedarfen von Eltern und Kindern, ihren möglichen Mehrbedarfen und den Wohnkosten der Familie.
Den Kinderzuschlag können Sie erhalten, wenn Sie mit Ihrem Einkommen, dem Kindergeld, dem eventuell zustehendem Wohngeld und dem Kinderzuschlag den Bedarf der gesamten Familie decken können.
Können Sie mit diesen Leistungen nicht den gesamten Bedarf Ihrer Familie decken, so können Sie in bestimmten Fällen über den erweiterten Zugang trotzdem Kinderzuschlag bekommen.
Quelle: germania.com
Wie wir bereits berichtet haben:
DANK EINER NERVÖSEN KUNDIN BEKAM EIN BARISTA FAST HUNDERTTAUSEND DOLLAR TRINKGELD