Nach einer Erhöhung des Mindestlohns folgt eine Erhöhung des sogenannten maximal zulässigen Lohns (Minijob). Sie planen, das Gesetz Anfang 2019 zu verabschieden. Im Moment sind es 450 Euro. Zunächst werden den Arbeitgebern Unannehmlichkeiten bereitet.
Sie müssen die Arbeitszeit reduzieren, um den Höchstbetrag zu erreichen. Das Hotel- und Restaurantgeschäft spürte akut den Anstieg des Mindestlohns und begann den Mangel an Geldern zu testen. Minijob beschäftigt derzeit rund 6,7 Millionen Menschen.
Die Abgeordnete der CDU-Partei, Ingrid Xpartec, glaubt, dass es an der Zeit ist, die maximale Bezahlung für Arbeit anzuheben, da sie sich seit 2013 nicht geändert hat.
Quelle:germany.com
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